PM: Innenministerium verbietet Einwohnerfragestunde durch Rundverfügung

Nach meiner Ansicht schließt die vom Landesgesetzgeber für beschließende Ausschüsse zwingend vorgeschriebene Einwohnerfragestunde, die freiwillige Einführung von Fragestunden in beratenden Ausschüssen nicht aus. Es ist geradezu absurd, wenn in beschließenden Ausschüssen eine Einwohnerfragestunde möglich ist und in beratenden nicht.

10.04.15 –

Zum Verbot von Einwohnerfragestunden durch einen Runderlass äußert sich Olaf Meister kommunalpolitischer Sprecher der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

„Mit der Verabschiedung der Kommunalverfassung im letzten Sommer haben die Bürger zum ersten Mal das Recht bekommen in beschließenden Ausschüssen der Kommune Fragen zu stellen. Ein Regelung im Gesetz zu beratenden Ausschüssen gibt es nicht. Nach meiner Ansicht schließt die vom Landesgesetzgeber für beschließende Ausschüsse zwingend vorgeschriebene Einwohnerfragestunde, die freiwillige Einführung von Fragestunden in beratenden Ausschüssen nicht aus. Es ist geradezu absurd, wenn in beschließenden Ausschüssen eine Einwohnerfragestunde möglich ist und in beratenden nicht.

Klarheit schaffen

Die Kommunen jetzt in ein unnötiges Klageverfahren zu zwingen, kann nicht der Weg sein. Es ist jedoch zu begrüßen, dass Ilsenburg sein Recht auf kommunale Selbstverwaltung ernst nimmt, sich den Maulkorb für seine Bürger nicht gefallen lässt und gegen die Kommunalaufsicht klagt. Besser wäre es, wenn der Innenminister hier Klarheit schaffen würde."

Land darf der Bürgerbeteiligung nicht im Wege stehen

Unabhängig von der rechtlichen Einschätzung muss eine Lösung gefunden werden. Sollte sich das Problem letztlich tatsächlich nur über eine Änderung der Kommunalverfassung erreichen lassen, muss der Landtag reagieren und die dann erforderlichen Gesetzesänderungen auf den Weg bringen. Wenn die Kommunen die Beteiligung der Bürger wollen, so darf das Land diesem Ansinnen nicht im Wege stehen!

 

HINTERGRUND

Der Stadtrat von Ilsenburg hat mit einer Regelung in der Hauptsatzung eine Einwohnerfragestunde in beratenden Ausschüssen möglich gemacht. Die Kommunalaufsicht hat diese Regelung aber untersagt. Die Stadt will jetzt auf dem Klageweg gegen diese Regelung vorgehen.

Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN war sich bei der Erstellung der Kommunalverfassung dieses Problems bewusst und hatte eine Regelung vorgeschlagen, die auch für beratende Ausschüsse eine Einwohnerfragestunde möglich gemacht hätte.

Grüner Vorschlag (2014): Kommunalverfassung § 28 (2)

"Die Vertretung und ihre Ausschüsse haben bei öffentlichen Sitzungen Einwohnern sowie Vertretern von Bürgerinitiativen die Möglichkeit einzuräumen, Fragen zur Angelegenheit der Kommune zu stellen oder Anregungen und Vorschläge zu unterbreiten (Fragestunde). Zu den den Fragen nimmt der Vorsitzende oder ein von ihm Beauftragter Stellung. Einzelheiten regelt die Hauptsatzung."

Download: <link userspace sa olaf_meister dokumente landtag _blank>Rundverfügung Innenministerium

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