ANFRAGEN

KA 8/1518 Dauerstellen für wissenschaftliches Personal an Hochschulen Sachsen-Anhalts

KLEINE ANFRAGE

05.06.23 –

Die Ausbildung von akademischen Fachkräften sowie die Forschung sind zentrale Aufgaben der Hochschulen, die maßgeblich entscheidend sind für die Gestaltung der Zukunft unseres Bundeslandes. Die wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen des Mittelbaus an Hochschulen sind sowohl bei der Forschung wie auch in der Ausbildung wichtige tragende Kräfte an den Hochschulen. Sie übernehmen damit Daueraufgaben, sind aber in der überwiegenden Mehrheit nicht auf Dauerstellen eingestellt. Im Jahr 2020 waren „81 Prozent des gesamten hauptberuflichen wissenschaftlichen Personals der Hochschulen (ohne Professorinnen und Professoren) befristet beschäftigt“1. Dies ist eine äußerst schwierige Situation für die wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen an unseren Hochschulen. Auch die Bundesregierung hat dieses Problem erkannt und versucht mit einer Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes diese Situation zu verbessern.

Ich frage die Landesregierung:

  1. In dem „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ ist explizit als Ziel festgehalten, dass „insbesondere unbefristetes, mit Studium und Lehre befasstes Hochschulpersonal ausgebaut werden“2 soll.
    • Wie viele Dauerstellen gibt es für wissenschaftliche Mitarbeiter*innen an den Hochschulen Sachsen-Anhalts und wie hat sich dies in den letzten fünf Jahren entwickelt? Bitte aufgeschlüsselt in die einzelnen Jahre und Hochschulen angeben.
    • Wie viele Dauerstellen für wissenschaftliche Mitarbeiter*innen wurden in den letzten fünf Jahren von den Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt ausgeschrieben? Bitte aufgeschlüsselt in die einzelnen Jahre und Hochschulen angeben.
    • Wie viele dieser Dauerstellen für wissenschaftliche Mitarbeiter*innen wurden in den letzten fünf Jahren besetzt? Bitte aufgeschlüsselt in die einzelnen Jahre und Hochschulen angeben.
    • Wie viele dieser Dauerstellen für wissenschaftliche Mitarbeiter*innen sind noch unbesetzt? Bitte jeweils pro Hochschule angeben.
  2. Wie viele der durch den Zukunftspakt den Hochschulen zur Verfügung stehenden Mittel werden derzeit dafür eingesetzt, damit „unbefristetes, mit Studium und Lehre befasstes Hochschulpersonal“ ausgebaut werden kann? Wie hat sich die Verwendung der Mittel dafür seit dem Inkrafttreten des Zukunftsvertrags verändert? Bitte jeweils aufgeschlüsselt in die einzelnen Jahre und Hochschulen Sachsen-Anhalts angeben.
  3. Derzeit gibt es verschiedene Vorschläge zur Novelle des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes. Welche Vorschläge kennt die Landesregierung und wie bewertet Sie diese in Bezug auf die Auswirkungen auf die sachsen-anhaltischen Hochschulen und deren Personal sowie den Landeshaushalt?
  4. Welche zusätzlichen Kosten würde das Land den Hochschulen zur Verfügung stellen müssen, damit diese die Dauerstellen für wissenschaftliches Personal weiter ausbauen?

1 BMBF (2022): Forschung. Wissenschaftszeitvertragsgesetz. Link. Letzter Zugriff: 11.04.2023.

2 BMBF (2023): Bildung. Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken. Link. Letzter Zugriff: 03.05.2023

 

 

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