ANFRAGEN

KA 8/873 Finanzierung und Umsetzung offener Hochwasserschutzprojekte

KLEINE ANFRAGE

19.09.22 –

Vorbemerkung des Fragestellenden

Die im Rahmen der Hilfe nach dem Elbehochwasser zur Verfügung gestellten Hilfsgelder sind in Sachsen-Anhalt ausgeschöpft. Trotzdem sind aktuell noch Maßnahmen offen und in der Umsetzung, die der zukünftigen Hochwasservorsorge bzw. der Schaddensbeseitigung dienen.

Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt

Vorbemerkung der Landesregierung

Die Schadensbeseitigung der Flutkatastrophe 2013 aus Mitteln des Aufbauhilfefonds des Bundes ist noch nicht vollständig abgeschlossen. Von den daraus zur Verfügung stehenden Mitteln für das Land Sachsen-Anhalt in Höhe von insgesamt 2.206,2 Mrd. EUR, erfolgten bisher Auszahlungen von 1.784,2 Mrd. EUR (ca. 81 Prozent). Erfasst wurden 29.507 Anträge auf Schadensbeseitigung; davon wurden 3.707 abgelehnt. Endgültig abgeschlossen sind die Soforthilfen (31 Mio. EUR) und die Schadensbeseitigung in der Land-, Forst- und Fischwirtschaft (65 Mio. EUR) sowie bei kulturellen und wissenschaftlichen Einrichtungen (2 Mio. EUR). Bis zu 86 Prozent in der gewerblichen und freiberuflichen Wirtschaft, in der Land- und Forstwirtschaft zu 93 Prozent, bei Privathaushalten zu 89 Prozent, bei Kulturdenkmalen und kulturellen Einrichtungen zu 79 Prozent, bei der Infrastruktur in Gemeinden zu 73 Prozent und bei der Infrastruktur der Länder zu 77 Prozent. Die aus dem EU-Solidaritätsfonds bereitgestellten Gelder von 94,8 Mio. EUR wurden vollständig zur Schadensbeseitigung aufgebraucht.

1. Haben sich bezüglich der Hochwasserschutzprojekte mit noch offener Finanzierung (Anlage 2 der Antwort Drs. 7/7296) Veränderungen, Klärungen etc. ergeben, wenn ja welche?

Ja, es haben sich Änderungen hinsichtlich der Finanzierungs- und Projektstände ergeben. Diese können Anlage 1 entnommen werden.

2. Für welche Projekte der Schadensbeseitigung jenseits des Hochwasserschutzes (z. B. Schäden an der Infrastruktur, Straßenbahntrassen, Brücken, private Projekte etc.) ist aktuell die Finanzierung noch offen? Wie ist ggf. die Finanzierung beabsichtigt?

Sowohl die Schadensregulierung der vom Hochwasser betroffenen privaten Haushalte und Wohnungsunternehmen (Teil C) als auch die Schadensregulierung in Kleingartenanlagen sowie Wochenend- und Feriengebieten (Ergänzung Teil E) gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Beseitigung der Hochwasserschäden 2013, sind bis auf wenige Einzelfälle abgeschlossen. Demgegenüber sind im Programm zur Schadensbeseitigung bei der Infrastruktur in den Gemeinden gemäß Teil E der vorgenannten Richtlinie noch 268 offene Einzelmaßnahmen (Stand 31. Juli 2022) zu verzeichnen. Das Programmvolumen für die Hilfen zur Schadensregulierung bei der Infrastruktur in den Gemeinden beläuft sich insgesamt auf rd. 1,025 Mrd. €. Hiervon sind aktuell 2.107 Einzelmaßnahmen im Umfang von rd. 1,014 Mrd. € bewilligt. Damit ergibt sich für die 268 offenen Einzelmaßnahmen ein noch verfügbares Bewilligungskontingent von rd. 11 Mio. €.

Dem noch verfügbaren Bewilligungskontingent steht allerdings aktuell noch ein Bewilligungsbedarf von rd. 138 Mio. € gegenüber, der sich im Wesentlichen aus z. Zt. über 30 Erhöhungsanträgen begründet. Dieser Bewilligungsbedarf kann mit dem noch verfügbaren Kontingent aus dem Aufbauhilfefonds nicht gedeckt werden. Die Einschätzung der Höhe der Rückläufe, die zum überwiegenden Teil aufgrund von Widerrufen oder Teilwiderrufen entstehen, weil nicht alle bewilligten Mittel der Einzelmaßnahmen verwendet und diese dann für neue Erhöhungsbedarfe eingesetzt werden, kann nur überschlägig erfolgen. Angesichts der noch 268 laufenden, offenen Einzelmaßnahmen schätzt das Landesverwaltungsamt die Höhe der Rückläufe grob auf rd. 5 Mio. € ein.

3. Es gab Berichte zur Verfügungstellung nicht verbrauchter Mittel in einzelnen Bundesländern an andere Bundesländer. Gab/gibt es solche Vorgänge? Inwiefern war/ist Sachsen-Anhalt daran beteiligt? Ist hierüber eine Finanzierung offener Projekte in Sachsen-Anhalt denkbar?

Der Mittelbedarf der einzelnen Länder wurde auf Basis von Bewilligungen Ende 2016 abschließend bestimmt. Länderübergreifende Umschichtungen nach Feststellung des Mittelbedarfs sind der Landesregierung nicht bekannt. Ebenso ist nicht bekannt, dass ein von der Flut 2013 betroffenes Land Minderbedarfe angezeigt und zur Umverteilung freigegeben hat. Das mit der Administration des Sondervermögens „Aufbauhilfefonds“ betraute Bundesfinanzministerium hat vielmehr auf Nachfrage bestätigt, dass nach der abschließenden Aufteilung der Mittel auf die Länder kein Anspruch auf weitere Zuweisungen im Wege einer Umschichtung besteht. Außerdem ist zumindest in den von der Flutkatastrophe 2013 hauptbetroffenen Ländern die Beseitigung der Schäden, wie auch in Sachsen-Anhalt noch, nicht abgeschlossen. Auch sie sehen sich mit den Folgen der jüngsten Baupreisentwicklung konfrontiert. Nach Einschätzung des Bundesfinanzministeriums, werden auf der Grundlage der Ausgabenplanungen der Länder die zugewiesenen Mittel zur Schadensbeseitigung benötigt. Vor diesem Hintergrund ist mit Minderbedarfen in anderen Ländern nicht zu rechnen. Eine Finanzierung der Projekte im Land ist daher im Wege von länderübergreifenden Umschichtungen nicht möglich.

Link: Komplette Kleine Anfrage mit allen Anlagen

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