Neues Finanzausgleichsgesetz darf nicht zu kurz greifen – kommunale Grundsicherung schaffen

PRESSEMITTEILUNG

13.06.23 –

„Unsere Kommunen brauchen eine angemessene finanzielle Ausstattung, um ihre Aufgaben im Sinne der Bürgerinnen und Bürger bewältigen zu können. Die Erhöhung Finanzausgleichsmasse hat angesichts Inflation und Herausforderungen der Kommunen Toppriorität.“, so Olaf Meister, finanzpolitischer Sprecher der Bündnisgrünen Landtagsfraktion.

„Jedoch werden weder Mittelerhöhung noch Änderungen im horizontalen Finanzausgleich ein grundlegendes Problem lösen. Kommunen, die dauerhaft unverschuldet strukturell unterfinanziert sind, brauchen eine auskömmliche Untergrenze der kommunalen Finanzausstattung in Form einer kommunalen Grundsicherung.“, fordert Meister.

„Auch die vorgeschlagenen Änderungen der Verteilung innerhalb der kommunalen Gruppen bedürfen noch einer intensiven Debatte und kritischen Abwägung. Eine unbearbeitete Umsetzung ins Gesetz wird es sicher nicht geben. Wir sind gespannt auf den Gesetzentwurf und die Debatte zum Wohle unserer Kommunen im Land.“, bewertet Meister die Ankündigung der CDU-Fraktion zur Novellierung des Finanzausgleichsgesetzes.

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