BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Olaf Meister MdL

ANFRAGEN

KA 8/188 Platzbedarfe und Mehrkosten der Ministeriumsumstrukturierung

Durch die politische Umgestaltung des bisherigen Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung sowie des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie zu den Ministerien für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt sowie für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten ergeben sich enorme Umstrukturierungen und veränderte Platzbedarfe.

09.11.21 –

Vorbemerkung des Fragestellers
Durch die politische Umgestaltung des bisherigen Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung sowie des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie zu den Ministerien für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt sowie für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten ergeben sich enorme Umstrukturierungen und veränderte Platzbedarfe.

Vorbemerkung der Landesregierung
In den Fragen 2 bis 5 erfolgt die Darstellung im Sinne der Netto-Raumfläche gemäß DIN 277. Die Netto-Raumfläche setzt sich zusammen aus der reinen Nutzungsfläche, der Technikfläche sowie der Verkehrsfläche. Büroflächen stellen wiederum eine Teilmenge der Nutzungsfläche dar.

Frage 1 Entstehen im Zuge der Neustrukturierung räumliche oder finanzielle Mehrbedarfe? Sind Neuanmietungen geplant? Wenn ja, wo und zu welchem Preis?

Im Zuge der turnusmäßigen Neustrukturierung der Landesregierung nach der Landtagswahl findet derzeit die Abgrenzung der Geschäftsbereiche sowie die damit einhergehende Organisation erforderlicher Personalübergänge statt. Inwieweit sich ein räumlicher oder finanzieller Mehrbedarf durch die Neustrukturierung ergibt, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht einschätzen.

Frage 2 Wie viele Mitarbeitende waren im bisherigen Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung im Magdeburger City Carré tätig und welche Raumfläche wurde dafür bisher zu welchem jährlichen Mietpreis angemietet?

Im bisherigen Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung waren 229 Bedienstete tätig. Es wurden insgesamt 7.702 Quadratmeter Netto-Raumfläche zu einer Jahresnettokaltmiete von 928.965,48 EUR im Objekt Hasselbachstraße 4 angemietet.

Frage 3 Wie viele Mitarbeitende werden für das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten tätig sein, welche Raumfläche wird dafür zusätzlich benötigt und welche jährlichen Mehrkosten entstehen?

Für das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten sind 327 Bedienstete tätig. Der Flächenbedarf erhöht sich um 3.233 Quadratmeter. Die sich daraus konkret ergebende Netto-Raumfläche und ggf. anfallende Mehrkosten stehen in Abhängigkeit zu einer umzusetzenden Unterbringungsvariante.

Frage 4 Wie viele Mitarbeitende waren im bisherigen Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie in der Leipziger Straße 58 in Magdeburg tätig und welche Raumfläche wurde dafür bisher zu welchem jährlichen Mietpreis angemietet?

Zum Stichtag 11. Oktober 2021 waren 389 Bedienstete tätig. Es wurden insgesamt 14.962 Quadratmeter Netto-Raumfläche zu einer Jahresnettokaltmiete von 1.133.894,64 EUR im Objekt Leipziger Str. 58 angemietet.

Frage 5 Wie viele Mitarbeitende werden für das Ministerium für Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt tätig sein und welche Raumfläche wird dafür benötigt?

Infolge der Abgrenzung der Geschäftsbereiche werden voraussichtlich 300 Mitarbeitende aktiv (ohne ATZ-Freistellung, EU-Renten und Beurlaubungen bis zur Pensionierung) beim Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt tätig sein. Weitere Personalzuwächse aufgrund laufender Stellenbesetzungsverfahren folgen. Als reine Bürofläche werden voraussichtlich ca. 5.900 Quadratmeter benötigt. Um daraus die konkret benötigten Netto-Raumflächen abzuleiten, ist der Bedarf um weitere Nutzungsflächen (u. a. Akten-, Kopier-, Beratungsräume) zu ergänzen, deren Umfang und Fläche derzeit noch nicht konkret beziffert werden kann.

Frage 6 Fühlt sich die Landesregierung dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit auch in Bezug auf die eigenen Bedarfe in der 8. Wahlperiode verpflichtet?

Hinsichtlich der Einhaltung des Grundsatzes von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit wird auf die Inhalte des § 7 Landeshaushaltsordnung (LHO LSA) verwiesen, an welche die Landesregierung gebunden ist.

Download: KA 8/188 Platzbedarfe und Mehrkosten der Ministeriumsumstrukturierung

 

 

Kategorie

Aktuelles | Anfrage | beantwortet