BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Olaf Meister MdL

Änderungsantrag des Finanzausgleichsgesetzes - Landkreise müssen von Erhöhung der Kommunalfinanzmittel profitieren

PRESSEMITTEILUNG

Die Landkreise dürfen nicht durch die Berechnungslücke im Gesetz fallen. Mit unserem Antrag wird die von der Koalition vorgesehene Absenkung des Betrags, den die Landkreise für freiwillige Aufgaben zur Verfügung haben, rückgängig gemacht:

25.03.22 –

Die Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN  hat heute in der Landtagssitzung einen Änderungsantrag zum Finanzausgleichsgesetz im Landtag gestellt, damit auch die Landkreise für ihre freiwilligen Aufgaben von der Erhöhung der Gelder für die Kommunen im Land profitieren. „Die Landkreise dürfen nicht durch die Berechnungslücke im Gesetz fallen. Mit unserem Antrag wird die von der Koalition vorgesehene Absenkung des Betrags, den die Landkreise für freiwillige Aufgaben zur Verfügung haben, rückgängig gemacht“, sagt Olaf Meister, Sprecher für Finanzen und Kommunales der grünen Landtagsfraktion.

„Die Kosten und Aufgaben im freiwilligen Bereich der Landkreise sind nicht gesunken, im Gegenteil. Um diesen Fehler zu beheben, haben wir daher einen Änderungsantrag eingebracht. Dieser erhöht den Ansatz für die freiwilligen Aufgaben der Landkreise um 20 Millionen, statt ihnen 18,1 Millionen Euro zu streichen“, führt Meister dazu aus.

„Die Absage der Regierungskoalition an die Landkreise nach Ablehnung des Änderungsantrages wird deren schwierige Situation nicht gerecht“, so Meister und fügt hinzu: „Diese kommunale Gruppe war in der Vergangenheit immer besonders gekniffen. Sie haben keine eigenen Einnahmen, profitieren also nicht von steigenden Steuereinnahmen, anders als viele Städte und Gemeinden. Hinzu kommt, dass ein wichtiger Teil ihrer Finanzierung, die Kreisumlage, in Sachsen-Anhalt durch eine Klageflut beeinträchtigt ist. Trotz dieser ungünstigen Lage steigen auch bei den Kreisen die Kosten.“

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